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kitchen club ug (haftungsbeschränkt)
geschäftsführer: arne behnck
holzmarktstr. 11
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ag charlottenburg
hrb 133682 b
steuernummer: 24/222/62362

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agb


§1 allgemeines
- mit der veranstaltungsbuchung erkennt der vertragspartner die allgemeinen geschäftsbedingungen (nachfolgend agb genannt) der kitchen club ug (nachfolgend kc genannt) an und verzichtet auf die geltendmachung eigener agb.
- sollten einzelne bestimmungen dieser agb unwirksam sein, bleibt dies auf die wirksamkeit der übrigen bestimmungen ohne einfluss. an die stelle der ungültigen bestimmung tritt die für diesen fall bestehende branchenübliche bestimmung, bei fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche bestimmung.

§2 zahlungsbedingungen
- es gelten die in der rechnung aufgeführten zahlungsziele.
- eine vereinbarte anzahlung muss innerhalb von sieben tagen nach datum der rechnungsstellung dem konto des kc gutgeschrieben sein. anderenfalls gilt der auftrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als storniert.
- wenn als zahlungsziel der veranstaltungstag vereinbart ist, muss der rechnungsbetrag spätestens zwei stunden vor veranstaltungsbeginn dem konto des kc gutgeschrieben sein. anderenfalls ist der kc berechtigt, die veranstaltung zu stornieren und eine ausfallentschädigung nach §3 Abs. 2 zu verlangen. sofern der rechnungsbetrag innerhalb von zwei tagen ab dem tag der veranstaltung dem konto des kc gutgeschrieben ist, liegt es im ermessen des kc, dem vertragspartner einen ersatztermin zur verfügung zu stellen.

§3 stornierung
- bei stornierung der veranstaltung bis zehn tage vor dem veranstaltungstermin werden 75% des rechnungsbetrags fällig.
- bei stornierung der veranstaltung ab neun tage vor dem veranstaltungstermin werden 100% des rechnungsbetrags fällig.

§4 ausfall, abbruch der veranstaltung
- im falle höherer gewalt stellt der vertragspartner den kc von schadensersatzansprüchen frei.

§5 verkehrssicherungspflichten, haftung
- der kc übernimmt die verkehrssicherungspflichten während der veranstaltung und trifft sämtliche notwendigen sicherheitsvorkehrungen. insbesondere werden notausgänge und fluchtwege bereit gehalten. die veranstaltungsteilnehmer haben den anweisungen der mitarbeiter des kc während der veranstaltung folge zu leisten.
- schadensersatzansprüche aus positiver forderungsverletzung, verschulden bei vertragsschluss und unerlaubter handlung sind ausgeschlossen, soweit der kc, sein gesetzlicher vertreter oder sein erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen pflichten verletzt worden sind. schadensersatzansprüche aus unmöglichkeit der leistung und verzug sowie wegen verletzung vertragswesentlicher pflichten sind auf das negative interesse begrenzt.
- für garderobe und mitgebrachte gegenstände und wertsachen übernimmt der kc keine haftung.

§6 fotografieren, aufzeichnung der veranstaltung
- das mitbringen von tonbandgeräten, film- und videokameras ist nicht erlaubt. im falle der nichtbeachtung dieses verbots ist der kc berechtigt, die das verbot nicht beachtende person von der veranstaltung auszuschließen und des hauses zu verweisen. der kc ist ferner berechtigt, gegenstände der vorgenannten art vorläufig in besitz zu nehmen. ton-, film- und videoaufnahmen, auch für private zwecke, sind nicht erlaubt. das fotografieren ohne blitz ist ausschliesslich für private zwecke gestattet. sollten durch zuwiderhandlungen (fotografieren mit blitz etc.) schäden entstehen, behält sich der kc das recht der schadensersatzforderung gegen den verursacher vor.

§7 einwilligung der veranstaltungsteilnehmer zu filmaufnahmen
- der veranstaltungsteilnehmer willigt ohne vergütung durch den kc sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt darin ein, dass der kc berechtigt ist, im rahmen der veranstaltung bildaufnahmen, die über die wiedergabe einer veranstaltung des zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen medien zu benutzen. Der veranstaltungsteilnehmer verzichtet insofern auch auf das recht am eigenen bild.

§8 gerichtsstand
- der gerichtsstand ist berlin
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